Fotos  und Zeitungsausschnitte wurden von Klaus Gross,  MD Dr. med. Patrick Micke , Manfred Otto , Alfred Buschendorf, Horst und Jens Messner, Mike Vittighoff, Carsten Hildensperger,  Johannes "Hännes" Bcker, Detlef "Schlenzer" Albring, Werner Müller , Eckhard Strickmann , Gerhard Winkelhacke , Hans Martin Schindler, Dieter " Ditz " Leban, Jürgen Niermann, Werner Brosig, Horst Lentes, Torsten Kron, Gundolf Karger, Karl Heinz Wicklein, Dirk Menke,  Andre Müller, Andreas Springsguth, Werner Gudrian, Carsten Ahlke, Christian Ahlke und Ralf Reich zur Verfügung gestellt.

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Die Rechte der Sportler

Auch für die abgebildeten Sportler greift in aller Regel eine Ausnahme, die eine Einwilligung überflüssig macht. Regelmäßig wird man sie als sogenannte Personen der Zeitgeschichte im Sinne des § 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG ansehen können. Nachdem die Unterteilung von absoluten und relativen Personen der Zeitgeschichte von der Rechtsprechung seit dem Jahr 2004 aufgegeben wurde, kommt es bei dieser Ausnahme darauf an, dass ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Abbildung der Personen besteht. Dies wird beispielsweise bei öffentlichen Sportturnieren der Fall sein. Demnach darf (z. B. die lokale Presse) auch mit Bildern darüber berichten. Bilder fürs private Familienalbum sind sowieso erlaubt. Solange eine Person auf dem Platz und in Aktion ist, dürfte einer Aufnahme und einer Veröffentlichung in der Regel ebenfalls nichts entgegenstehen. Nicht erlaubt sind jedoch Aufnahmen in der Umkleidekabine, solange keine ausdrückliches Einverständnis erklärt wird. Quelle : rechtambil.de